RS OGH 2007/6/20 13Os56/07w, 15Os124/16y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2007
beobachten
merken

Norm

StGB §28 Ca
StGB §232 Abs2
StPO §281 Abs1 Z5

Rechtssatz

Selbständige Taten im Sinn des § 232 Abs 2 StGB sind nach Maßgabe einzelner Übernahmen voneinander abzugrenzen. Zahl sowie Nennwert der von ein- und derselben Übernahme betroffenen Falsifikate stellen keine entscheidende Tatsache dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122323

Im RIS seit

20.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten