RS OGH 2007/6/28 3Ob113/07z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2007
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Norm

EO §184 Abs1 Z3
EO §187 Abs1

Rechtssatz

Auf eine unterbliebene Zustellung kann ein Widerspruch gegen die Zuschlagserteilung (§184 Abs1 Z3 EO) nur bei Verletzung eines Rechtschutzinteresses gegründet werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 113/07z
    Entscheidungstext OGH 28.06.2007 3 Ob 113/07z
    Beisatz: Der nicht verständigte Buchberechtigte ist durch die Erteilung des Zuschlags dann nicht benachteiligt, wenn entweder ohnehin aufgrund seines Pfandrechts voll zum Zug kommt oder aber es geradezu undenkbar ist, dass er auch bei Erfolg seines Widerspruchs aus der Verteilungsmasse Deckung findet. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122251

Dokumentnummer

JJR_20070628_OGH0002_0030OB00113_07Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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