Norm
UVG §3 Z1Rechtssatz
Während § 3 Z1 UVG die allgemeine Voraussetzung für die Gewährung eines Titelvorschusses, nämlich das Bestehen eines im Inland vollstreckbaren Exekutionstitels normiert, zeigen § 3 Z 2 und § 4 Z1 UVG je eine Möglichkeit der Bevorschussung eines notleidend gewordenen Unterhaltstitels auf.Während Paragraph 3, Z1 UVG die allgemeine Voraussetzung für die Gewährung eines Titelvorschusses, nämlich das Bestehen eines im Inland vollstreckbaren Exekutionstitels normiert, zeigen Paragraph 3, Ziffer 2 und Paragraph 4, Z1 UVG je eine Möglichkeit der Bevorschussung eines notleidend gewordenen Unterhaltstitels auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122284Im RIS seit
11.08.2007Zuletzt aktualisiert am
23.04.2010