RS OGH 2007/7/26 10ObS135/06k

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Veröffentlicht am 26.07.2007
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Norm

ASGG §67

Rechtssatz

Ein Verzicht des Versicherten auf die Bescheidklage ist prozessual wirksam, wenn er nach Zustellung des betreffenden Bescheides erklärt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122354

Im RIS seit

25.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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