RS OGH 2016/10/25 17Ob15/07s, 17Ob27/08g, 4Ob11/14t, 4Ob180/16y

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Veröffentlicht am 07.08.2007
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Norm

Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art7

Rechtssatz

Marken sind von der Eintragung nur dann ausgeschlossen, wenn sie ausschließlich aus beschreibenden Angaben bestehen, also wenn sie für die beteiligten Verkehrskreise nur eine unmittelbare und ohne weiteres erkennbare Aussage über die Art, Natur, Beschaffenheit etc der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen enthalten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Eintragungshindernis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122383

Im RIS seit

06.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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