RS OGH 2012/8/22 9ObA13/07p, 9ObA85/12h

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Veröffentlicht am 08.08.2007
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Rechtssatz

Ansprüche auf Entgeltfortzahlung gemäß § 5 EFZG wegen unberechtigter Entlassung während des Krankenstandes unterliegen der sechsmonatigen Fallfrist des § 1162d ABGB oder dieser Vorschrift nachgebildeten Kollektivvertragsbestimmungen.Ansprüche auf Entgeltfortzahlung gemäß Paragraph 5, EFZG wegen unberechtigter Entlassung während des Krankenstandes unterliegen der sechsmonatigen Fallfrist des Paragraph 1162 d, ABGB oder dieser Vorschrift nachgebildeten Kollektivvertragsbestimmungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122371

Im RIS seit

07.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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