RS OGH 2007/8/8 9ObA24/07f

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Veröffentlicht am 08.08.2007
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Rechtssatz

Die Begünstigung des § 67 Abs 2 VersVG („Familienprivileg") kommt dann nicht zur Anwendung, wenn Versicherungsnehmerin eine GmbH ist, deren Alleingesellschafterin die Ehefrau des Schädigers ist.Die Begünstigung des Paragraph 67, Absatz 2, VersVG („Familienprivileg") kommt dann nicht zur Anwendung, wenn Versicherungsnehmerin eine GmbH ist, deren Alleingesellschafterin die Ehefrau des Schädigers ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122430

Im RIS seit

07.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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