RS OGH 2007/8/14 1Ob113/07k

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Veröffentlicht am 14.08.2007
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Norm

AHG §2 Abs2

Rechtssatz

Ein Konkursgläubiger, der bei der Verteilung zu Unrecht übergangen wurde, verletzt seine Rettungspflicht im Sinne des § 2 Abs 2 AHG, wenn er trotz Aufforderung weder in den Verteilungsentwurf Einsicht nimmt und Erinnerungen erhebt, noch den Verteilungsbeschluss mit Rekurs bekämpft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122417

Im RIS seit

13.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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