Norm
ABGB §861Rechtssatz
Teilnehmern an einem Realisierungswettbewerb erhalten selbst dann keine Vergütung, wenn die mit umfangreichen und kostspieligen Arbeiten verbundene Legung eines als Offerte zu qualifizierenden Kostenvoranschlages als selbständiges Werk zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122770Im RIS seit
29.09.2007Zuletzt aktualisiert am
09.11.2016