RS OGH 2007/8/30 2Ob268/06k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.2007
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Norm

KFG §106 Abs2

Rechtssatz

Dass ein Schaden innerhalb eines fiktiven Unfallgeschehens im Falle der Anlegung des Gurtes geringer gewesen wäre, ist bedeutungslos. Eine „Differenzrechnung im fiktiven Szenario" ist nicht anzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122727

Dokumentnummer

JJR_20070830_OGH0002_0020OB00268_06K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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