RS OGH 2018/10/30 1Ob117/07y, 3Ob272/07g, 5Ob186/09b, 6Ob81/13z, 4Ob120/13w, 10Ob50/13w, 5Ob167/14s,

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Veröffentlicht am 11.09.2007
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Norm

AußStrG 2005 §160
AußStrG 2005 §161

Rechtssatz

Das neue Außerstreitgesetz kennt keine der bisherigen Annahme der Erbserklärung entsprechende Vorgehensweise mehr. Es muss auch bei unschlüssigen Erbantrittserklärungen ein Verfahren über die Feststellung des Erbrechts mit mündlicher Verhandlung unter Beteiligung aller Übrigen geführt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122476

Im RIS seit

11.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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