RS OGH 2007/9/12 16Ok4/07

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Veröffentlicht am 12.09.2007
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Rechtssatz

Eine Geldbuße ist auch dann nicht zwingend mit der gesetzlichen Obergrenze zu bemessen, wenn eine festgestellte Bereicherung des Zuwiderhandelnden diese Obergrenze erreicht oder überschreitet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122746

Im RIS seit

12.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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