RS OGH 2007/9/12 16Ok4/07, 16Ok4/09

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Veröffentlicht am 12.09.2007
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Norm

KartG 2005 §28 Abs1

Rechtssatz

Ein Feststellungsinteresse nach § 28 Abs 1 KartG 2005 kann bei einer Amtspartei angenommen werden, wenn die Verhängung einer Geldbuße gemäß § 29 KartellG 2005 noch in Betracht kommt, da die Feststellung einer Zuwiderhandlung ohnedies Vorfrage für die Verhängung einer Geldbuße ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122739

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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