Rechtssatz
Der Marktmissbrauch und der Verstoß gegen das Kartellverbot bestehen nicht nur in der (erstmaligen) Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der entsprechenden Bestimmungen, sondern für die Dauer der Zuwiderhandlung; es handelt sich um Dauerdelikte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122741Im RIS seit
12.09.2007Zuletzt aktualisiert am
13.02.2025