RS OGH 2007/9/12 16Ok4/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2007
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Rechtssatz

Der Marktmissbrauch und der Verstoß gegen das Kartellverbot bestehen nicht nur in der (erstmaligen) Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der entsprechenden Bestimmungen, sondern für die Dauer der Zuwiderhandlung; es handelt sich um Dauerdelikte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122741

Im RIS seit

12.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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