Norm
ABGB idF KindRÄG 2001 §148Rechtssatz
In Verfahren über die Regelung des persönlichen Verkehrs kommt neben dem Kind auch dem obsorgeberechtigten bzw das Kind betreuenden Elternteil Parteistellung zu, sofern nicht bloß Besuchsmodalitäten geändert werden, die in die rechtlich geschützte Stellung dieses Elternteils nicht unmittelbar eingreifen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123030Zuletzt aktualisiert am
19.01.2010