RS OGH 2007/9/18 5Ob114/07m

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Veröffentlicht am 18.09.2007
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Norm

GBG §5
GBG §94 Abs1 Z1 B
GUG §12 Abs3

Rechtssatz

Der Einverleibung eines in einem Übergabevertrag der Ehefrau des Übergebers eingeräumten Fruchtgenussrechtes, das bei Vorversterben des Übergebers nur mehr zur Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses der Dienstbarkeitsberechtigten ausgeübt werden darf, stehen keine rechtlichen Hindernisse entgegen. Die zeitliche Beschränkung des Fruchtgenussrechtes kann durch einen Hinweis gemäß § 5 GBG iVm § 12 Abs 3 GUG bei der Eintragung zum Ausdruck gebracht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122462

Dokumentnummer

JJR_20070918_OGH0002_0050OB00114_07M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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