RS OGH 2007/10/9 10Ob44/07d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.2007
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Norm

ABGB §1475

Rechtssatz

Von Bedeutung ist bei der Ersitzung die Abwesenheit des Ersitzungsgegners, bei der Verjährung die Abwesenheit des Gläubigers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122540

Im RIS seit

08.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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