RS OGH 2016/10/19 10Ob60/06f, 1Ob84/16h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.2007
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Norm

ABGB §364 Abs3 D
  1. ABGB § 364 heute
  2. ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003
  3. ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Die Anwendung des § 364 Abs 3 ABGB scheitert nicht daran, dass Pflanzungen vor Inkrafttreten der Bestimmung betroffen sind. Eine entsprechende Einschränkung sieht das Gesetz nicht vor.Die Anwendung des Paragraph 364, Absatz 3, ABGB scheitert nicht daran, dass Pflanzungen vor Inkrafttreten der Bestimmung betroffen sind. Eine entsprechende Einschränkung sieht das Gesetz nicht vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122469

Im RIS seit

08.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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