RS OGH 2007/10/16 5Ob141/07g

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Veröffentlicht am 16.10.2007
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Norm

WEG 2002 §27 Abs2

Rechtssatz

Hinsichtlich der höchstens sechs Monate zurückliegenden Fälligkeit der eingeklagten Ansprüche, für die das Vorzugspfandrecht in Anspruch genommen wird, trifft die klagende Eigentümergemeinschaft eine konkrete Darlegungspflicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122785

Dokumentnummer

JJR_20071016_OGH0002_0050OB00141_07G0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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