RS OGH 2018/9/13 2Ob286/06g, 7Ob9/15x, 7Ob48/15g, 10Ob63/18i

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Veröffentlicht am 18.10.2007
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Rechtssatz

Ein konstitutives Anerkenntnis kann sich auch nur auf den Teil einer Forderung oder deren Höhe beziehen. Da aber auch für ein solches Anerkenntnis das einseitige Nachgeben des Schuldners charakteristisch bleibt, setzt dies zumindest dessen Kenntnis von den Forderungen des Gläubigers bzw deren Höhe voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122872

Im RIS seit

17.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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