RS OGH 2007/10/18 2Ob141/07k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2007
beobachten
merken

Norm

ZPO §84 III
ZPO §85
ZPO §464 Abs3

Rechtssatz

Ein Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe „im vollen Umfang", demnach einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes, der wegen eines innerhalb der Verbesserungsfrist nicht behobenen Formmangels zurückgewiesen wurde, bewirkt keine Unterbrechung der Berufungsfrist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122874

Dokumentnummer

JJR_20071018_OGH0002_0020OB00141_07K0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten