RS OGH 2007/10/18 2Ob141/07k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2007
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Norm

ZPO §84 III
ZPO §85
ZPO §467
GeO §60
GOG §89 Abs3

Rechtssatz

Im Fall eines während laufender Rechtsmittelfrist mittels Telefax eingebrachten Antrags auf Gewährung der Verfahrenshilfe „im vollen Umfang", demnach einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes, bedarf es der Beibringung einer gleichlautenden und mit eigenhändiger Unterschrift des Einschreiters versehenen Ablichtung dieses Antrags und einer Fristsetzung bei Erteilung eines Verbesserungsauftrages zur Behebung dieses Formgebrechens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122873

Dokumentnummer

JJR_20071018_OGH0002_0020OB00141_07K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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