RS OGH 2007/10/22 9ObA120/07y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2007
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Norm

ZustG §17 Abs3

Rechtssatz

Kann das mindestens zwei Wochen zur Abholung bereit zu haltende Zustellstück vom Empfänger nicht behoben werden, weil es am Postamt nicht auffindbar ist, ist die Zustellung - mangels Bereithaltens des Zustellstückes - unwirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122597

Dokumentnummer

JJR_20071022_OGH0002_009OBA00120_07Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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