Norm
KSchG §3 Abs1Rechtssatz
Keine analoge Anwendung des § 3 Abs 1 letzter Satz KSchG idF ZivRÄG 2004 auf andere Dauerschuldverhältnisse. Es liegt keine planwidrige Gesetzeslücke vor.Keine analoge Anwendung des Paragraph 3, Absatz eins, letzter Satz KSchG in der Fassung ZivRÄG 2004 auf andere Dauerschuldverhältnisse. Es liegt keine planwidrige Gesetzeslücke vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123039Im RIS seit
07.12.2007Zuletzt aktualisiert am
05.06.2014