Norm
ABGB §1325 D7Rechtssatz
Keine sachliche Kongruenz besteht hinsichtlich der Invaliditätspension bzw des Krankengeldes zu dem Anspruch auf Ersatz von Pflegekosten. Eine diesbezügliche Vorteilsanrechnung ist daher bei dieser von der öffentlichen Hand gewährten Leistung abzulehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122866Im RIS seit
15.12.2007Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011