RS OGH 2007/11/22 8ObA61/07i

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Veröffentlicht am 22.11.2007
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Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2 lita

Rechtssatz

Bei einem Mitarbeiter, der jahrzehntelang in einem bestimmten Bereich tätig war und wegen seines fortgeschrittenen Alters am Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist, ist es erforderlich, ihm vor der Kündigung neben konkret geeigneten Schulungen etwa durch Mitarbeitergespräche den Ernst der Situation bewusst zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123380

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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