RS OGH 2007/11/22 8ObA14/07b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.2007
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Norm

MedienG §5

Rechtssatz

Selbst wenn Konsens darüber besteht, dass eine Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Geschäftsführer als vertretungsbefugtes Organ der Komplementärgesellschaft im Innenverhältnis, also gesellschafterintern, an eine Zustimmung der übrigen Gesellschafter gebunden sein sollte, kann daraus nicht geschlossen werden, dass der Geschäftsführer in seinem Entlassungsrecht, also dem Recht, das Dienstverhältnis aus wichtigen Gründen zu beenden, beschränkt werden sollte: Eine derartig weitreichende Einschränkung der Befugnisse des zuständigen Organs ist im Zweifel ohne ausdrückliche Regelung nicht zu unterstellen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auslegung, Redaktionsstatut, Redakteurstatut

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123102

Im RIS seit

22.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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