RS OGH 2007/11/29 1Ob218/07a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2007
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Eintragung in die „Robinsonliste" nach § 7 Abs 2 ECG ist nicht nur von ausländischen, sondern auch von inländischen Diensteanbietern zu beachten.Die Eintragung in die „Robinsonliste" nach Paragraph 7, Absatz 2, ECG ist nicht nur von ausländischen, sondern auch von inländischen Diensteanbietern zu beachten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122925

Im RIS seit

29.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten