Norm
AußStrG 2005 §49 ÜbsRechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 49 AußStrG 2005Übersicht der Entscheidungen zu Paragraph 49, AußStrG 2005
A Abs 1: Allgemeines über die Zulässigkeit vonA Absatz eins :, Allgemeines über die Zulässigkeit von
Neuerungen (siehe auch § 504 Abs 2 ZPO und § 5 ABGB) Neuerungen (siehe auch Paragraph 504, Absatz 2, ZPO und Paragraph 5, ABGB)
B Abs 2: nova repertaB Absatz 2 :, nova reperta
C Abs 3: nova productaC Absatz 3 :, nova producta
D Neuerungen in Verfahren, die außerhalb des AußStrG geregelt sind Informationen zu § 49 AußStrG 2005D Neuerungen in Verfahren, die außerhalb des AußStrG geregelt sind Informationen zu Paragraph 49, AußStrG 2005
Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übersichtskarte zu § 10 AußStrG (1854) (RS0061209) erstellt. Es kann daher vorkommen, dass zu einzelnen Punkten (derzeit) keine Rechtssätze existieren.Diese Übersichtskarte wurde ausgehend von der Übersichtskarte zu Paragraph 10, AußStrG (1854) (RS0061209) erstellt. Es kann daher vorkommen, dass zu einzelnen Punkten (derzeit) keine Rechtssätze existieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122712Im RIS seit
03.01.2008Zuletzt aktualisiert am
31.05.2012