RS OGH 2007/12/6 4R380/07k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.2007
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Norm

AußStrG §45

Rechtssatz

Ein Beschluss, mit dem ein Sachverständiger bestellt wird, ist ein verfahrenseinleitender Beschluss und gemäß § 45 AußStrG daher erst mit Rekurs gegen die Entscheidung über die Hauptsache anfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LGKL729:2007:RKL0000032

Dokumentnummer

JJR_20071206_LGKL729_00400R00380_07K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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