RS OGH 2007/12/11 5Ob176/07d

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Veröffentlicht am 11.12.2007
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Norm

WEG 2002 §30 Abs1 Z2

Rechtssatz

Das Individualrecht jedes Wohnungseigentümers, eine Entscheidung des Gerichts darüber verlangen, dass der bereits festgelegte Beitrag zur Bildung der Rücklage angemessen erhöht oder gemindert wird, kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verwalter bei seinen Vorschreibungen von einem Mehrheitsbeschluss über die Höhe der Beiträge abweicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0123009

Dokumentnummer

JJR_20071211_OGH0002_0050OB00176_07D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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