Norm
KSchG §1 Abs2Rechtssatz
Auch ideelle Vereine treten als Unternehmer auf, wenn sie wirtschaftlich relevante Tätigkeiten tatsächlich entfalten und hiefür auf Dauer organisatorisch eingerichtet sind. Dabei schadet es nicht, dass die unternehmerische Tätigkeit dem (ideellen) Vereinszweck untergeordnet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122900Im RIS seit
10.01.2008Zuletzt aktualisiert am
05.07.2012