RS OGH 2007/12/11 4Ob215/07g, 3Ob34/12i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2007
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Norm

KSchG §1 Abs2
UGB §1
Verg 2002 §1 Abs2

Rechtssatz

Auch ideelle Vereine treten als Unternehmer auf, wenn sie wirtschaftlich relevante Tätigkeiten tatsächlich entfalten und hiefür auf Dauer organisatorisch eingerichtet sind. Dabei schadet es nicht, dass die unternehmerische Tätigkeit dem (ideellen) Vereinszweck untergeordnet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122900

Im RIS seit

10.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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