RS OGH 2007/12/11 40R293/07w

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Veröffentlicht am 11.12.2007
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Norm

ABGB §863 FII

Rechtssatz

Von einem konkludenten Kündigungsverzicht auf den Kündigungsgrund der Nichtbenützung kann nicht ausgegangen werden, wenn der Mieter selbst noch in Kündigungsverfahren ernstlich das Leerstehen der Wohnung als vereinbarten Verwendungszweck ansieht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zuwarten mit der Kündigung, Aufkündigung, Kenntnis von Nichtbenützung, stillschweigender Kündigungsverzicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000131

Dokumentnummer

JJR_20071211_LG00003_04000R00293_07W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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