Norm
ABGB §863 FIIRechtssatz
Von einem konkludenten Kündigungsverzicht auf den Kündigungsgrund der Nichtbenützung kann nicht ausgegangen werden, wenn der Mieter selbst noch in Kündigungsverfahren ernstlich das Leerstehen der Wohnung als vereinbarten Verwendungszweck ansieht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zuwarten mit der Kündigung, Aufkündigung, Kenntnis von Nichtbenützung, stillschweigender KündigungsverzichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000131Dokumentnummer
JJR_20071211_LG00003_04000R00293_07W0000_001