RS OGH 2007/12/19 3Ob167/07s

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Veröffentlicht am 19.12.2007
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Norm

EO §84
EO §84a

Rechtssatz

Die Exekutionsbewilligung setzt die Rechtskraft der Vollstreckbarerklärung nicht voraus, wohl aber deren zumindest gleichzeitige Erteilung. Für den Fall der gemeinsamen Anfechtung von Vollstreckbarerklärung und Exekutionsbewilligung folgt daraus, dass das Fehlen einer Voraussetzung für die Vollstreckbarerklärung zur Aufhebung auch der mitbekämpften Exekutionsbewilligung führen muss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122979

Im RIS seit

18.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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