RS OGH 2008/12/17 8ObA32/07z, 9ObA73/07m, 8ObA31/07b, 8ObA33/07x, 9ObA97/07s, 9ObA141/07m, 9ObA99/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.2008
beobachten
merken

Norm

AVRAG §3
BundesbahnstrukturG 2003 §7 Abs1

Rechtssatz

Die in § 3 AVRAG angeordneten Rechtsfolgen sind im Fall einer Universalsukzession von vornherein gegeben. Die Gesamtrechtsnachfolge führt zu einer automatischen Übernahme der Arbeitsverhältnisse durch den Gesamtrechtsnachfolger.Die in Paragraph 3, AVRAG angeordneten Rechtsfolgen sind im Fall einer Universalsukzession von vornherein gegeben. Die Gesamtrechtsnachfolge führt zu einer automatischen Übernahme der Arbeitsverhältnisse durch den Gesamtrechtsnachfolger.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123105

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten