Norm
AVRAG §3Rechtssatz
Die in § 3 AVRAG angeordneten Rechtsfolgen sind im Fall einer Universalsukzession von vornherein gegeben. Die Gesamtrechtsnachfolge führt zu einer automatischen Übernahme der Arbeitsverhältnisse durch den Gesamtrechtsnachfolger.Die in Paragraph 3, AVRAG angeordneten Rechtsfolgen sind im Fall einer Universalsukzession von vornherein gegeben. Die Gesamtrechtsnachfolge führt zu einer automatischen Übernahme der Arbeitsverhältnisse durch den Gesamtrechtsnachfolger.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123105Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009