Norm
KartG 2005 §36 Abs2Rechtssatz
§ 36 KartG 2005 enthält gerade keine Verpflichtung der Amtsparteien, in einem Antrag auf Verhängung einer Geldbuße oder eines Zwangsgelds eine bestimmte Strafhöhe zu fordern.Paragraph 36, KartG 2005 enthält gerade keine Verpflichtung der Amtsparteien, in einem Antrag auf Verhängung einer Geldbuße oder eines Zwangsgelds eine bestimmte Strafhöhe zu fordern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123090Im RIS seit
20.02.2008Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014