RS OGH 2008/1/29 1Ob11/08m

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Veröffentlicht am 29.01.2008
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Norm

ABGB §523 Ca

Rechtssatz

Nimmt der Fruchtnießer einer Eigentumswohnung unzulässige Eingriffe in allgemeine Teile der Liegenschaft vor, fehlt dem Eigentümer des mit dem Fruchtgenussrecht belasteten Anteils die passive Klagelegitimation für die Klage eines anderen Wohnungseigentümers auf Unterlassung und Wiederherstellung; er ist nicht „mittelbarer Störer".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123156

Dokumentnummer

JJR_20080129_OGH0002_0010OB00011_08M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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