RS OGH 2008/2/14 2Ob53/07v

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Veröffentlicht am 14.02.2008
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Norm

AnfO §9 Abs1

Rechtssatz

Bei einer (auch) auf Antrag des Schuldners erfolgten Verbücherung einer Schenkung kommt es für die Kenntnis der anfechtbaren Rechtshandlung durch den Gläubiger nicht darauf an, wann dieser Kenntnis von der Verbücherung der Schenkung erlangt hat, sondern darauf, wann er davon erfahren hat, dass (auch) der Schuldner das Grundbuchsgesuch gestellt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123364

Im RIS seit

15.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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