RS OGH 2008/2/14 2Ob53/07v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.2008
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Norm

AnfO §3 Z1
KO §29 Z1

Rechtssatz

Durch die Bestimmungen des § 3 Z 1 AnfO und § 29 Z 1 KO soll in erster Linie die unmittelbare Einwirkung auf ein bestehendes Recht anfechtbar gemacht werden. Die kritische Frist bestimmt sich jedenfalls nach dem Verfügungsgeschäft, wenn es zeitlich nachfolgt. Es kommt nicht darauf an, ob das - selbständig anfechtbare- Verpflichtungsgeschäft innerhalb der Zweijahresfrist liegt (gegenteilig zu 3 Ob 44/00t).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123362

Im RIS seit

15.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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