Norm
ABGB §1480Rechtssatz
Die Auffassung, die Verpflichtung zur Zahlung jährlich gleichbleibender Sponsorbeiträge für einen Fußballverein als wiederkehrende Leistungen der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1480 ABGB zu unterstellen, ist jedenfalls vertretbar.Die Auffassung, die Verpflichtung zur Zahlung jährlich gleichbleibender Sponsorbeiträge für einen Fußballverein als wiederkehrende Leistungen der dreijährigen Verjährungsfrist des Paragraph 1480, ABGB zu unterstellen, ist jedenfalls vertretbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123266Im RIS seit
14.02.2008Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025