Norm
ABGB §1480Rechtssatz
Die Auffassung, die Verpflichtung zur Zahlung jährlich gleichbleibender Sponsorbeiträge für einen Fußballverein als wiederkehrende Leistungen der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1480 ABGB zu unterstellen, ist jedenfalls vertretbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123266Dokumentnummer
JJR_20080214_OGH0002_0020OB00025_08B0000_001