RS OGH 2008/2/14 2Ob25/08b

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Veröffentlicht am 14.02.2008
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Norm

ABGB §1480

Rechtssatz

Die Auffassung, die Verpflichtung zur Zahlung jährlich gleichbleibender Sponsorbeiträge für einen Fußballverein als wiederkehrende Leistungen der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1480 ABGB zu unterstellen, ist jedenfalls vertretbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123266

Dokumentnummer

JJR_20080214_OGH0002_0020OB00025_08B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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