RS OGH 2008/2/14 2Ob238/07z

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Veröffentlicht am 14.02.2008
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Norm

ABGB §1295 Ia2
ABGB §1325 D6
ABGB §1325 D2b
ABGB §1325 D7

Rechtssatz

Wird durch unentgeltlich für den Geschädigten erbrachte Mehrleistungen Dritter (Gesellschafter oder Angehöriger) ein Verdienstausfall einer Personengesellschaft verhindert, so ist der verletzte Gesellschafter berechtigt, die Kosten einer fiktiven Ersatzkraft vom Schädiger zu fordern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123373

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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