RS OGH 2008/2/26 1Ob4/08g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2008
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Norm

ABGB §143 Abs1
AußStrG 2005 §62 Abs1 B1b
AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d2

Rechtssatz

Unter welchen Voraussetzungen von einer gröblichen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht im Sinne des § 143 Abs 1 ABGB auszugehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Insbesondere sind die Dauer der Pflichtverletzung, das bisherige Verhalten des zum Unterhalt Verpflichteten und die Gründe für die Nichterbringung abzuwägen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 4/08g
    Entscheidungstext OGH 26.02.2008 1 Ob 4/08g
    Beisatz: Hier: Selbstmordversuch einer seither im Koma liegenden Mutter von damals 5 beziehungsweise 7 Jahre alten Kindern. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123336

Im RIS seit

27.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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