RS OGH 2008/2/27 3Ob20/08z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2008
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Norm

EO §146 Abs1 Z1
EO §146 Abs2
  1. EO § 146 heute
  2. EO § 146 gültig ab 12.08.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014
  3. EO § 146 gültig von 01.03.2008 bis 11.08.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008
  4. EO § 146 gültig von 01.10.2000 bis 29.02.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000
  5. EO § 146 gültig von 01.01.1898 bis 30.09.2000
  1. EO § 146 heute
  2. EO § 146 gültig ab 12.08.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014
  3. EO § 146 gültig von 01.03.2008 bis 11.08.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008
  4. EO § 146 gültig von 01.10.2000 bis 29.02.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000
  5. EO § 146 gültig von 01.01.1898 bis 30.09.2000

Rechtssatz

Ist ein rechtzeitiger Antrag nach § 146 Abs 1 Z 1 EO nach inhaltlicher Prüfung abgewiesen worden, steht dagegen der Rekurs offen. Ist der Antrag jedoch verspätet erfolgt und deswegen zurückgewiesen worden, kann ein verspäteter Antrag als Anregung verwertet und zum Anlass für ein amtswegiges Vorgehen genommen werden. Wird diese Anregung nicht aufgegriffen bzw erachtet das Gericht die Voraussetzungen für eine amtswegige Abänderung der Versteigerungsbedingungen als nicht gegeben, bleibt es bei den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen, ohne dass darüber eine gesonderte Beschlussfassung zu erfolgen hat.Ist ein rechtzeitiger Antrag nach Paragraph 146, Absatz eins, Ziffer eins, EO nach inhaltlicher Prüfung abgewiesen worden, steht dagegen der Rekurs offen. Ist der Antrag jedoch verspätet erfolgt und deswegen zurückgewiesen worden, kann ein verspäteter Antrag als Anregung verwertet und zum Anlass für ein amtswegiges Vorgehen genommen werden. Wird diese Anregung nicht aufgegriffen bzw erachtet das Gericht die Voraussetzungen für eine amtswegige Abänderung der Versteigerungsbedingungen als nicht gegeben, bleibt es bei den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen, ohne dass darüber eine gesonderte Beschlussfassung zu erfolgen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123421

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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