Norm
ZPO §419 ARechtssatz
Eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO (§ 502 Abs 1 ZPO) wird nicht allein dadurch begründet, dass eine Entscheidung der Vorinstanzen eine offenkundige Unrichtigkeit aufweist, die einer Berichtigung nach § 419 ZPO zugänglich ist.Eine erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 528, Absatz eins, ZPO (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) wird nicht allein dadurch begründet, dass eine Entscheidung der Vorinstanzen eine offenkundige Unrichtigkeit aufweist, die einer Berichtigung nach Paragraph 419, ZPO zugänglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123320Im RIS seit
10.04.2008Zuletzt aktualisiert am
16.07.2025