RS OGH 2008/3/11 4Ob225/07b, 4Ob156/08g, 4Ob55/09f

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Veröffentlicht am 11.03.2008
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Norm

UWG §1 Abs1 Z1 C1
UWG §1 Abs1 Z2

Rechtssatz

Eine (möglichst) parallele Auslegung der (primär) mitbewerberschützenden und der (primär) verbraucherschützenden Bestimmungen des Lauterkeitsrechts ist zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen erforderlich, und zwar insbesondere angesichts der Tatsache, dass ein- und dieselbe Geschäftspraktik durchaus unter beide Fälle der Generalklausel fallen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123241

Im RIS seit

10.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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