Norm
KSchG §6 Abs3Rechtssatz
Der große Umfang der AGB hindert deren Klarheit und Übersichtlichkeit nicht, wenn der Kunde durch eine detaillierte Inhaltsübersicht genau zu gesuchten Erklärungen hingeführt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123254Im RIS seit
11.03.2008Zuletzt aktualisiert am
23.10.2023