RS OGH 2008/3/27 2Ob22/08m, 4Ob85/16b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2008
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Norm

ABGB §140 Bd

Rechtssatz

Telefonkosten sind jedenfalls nicht zur Gänze abzugsfähig, weil Kosten privater Telefonate Ausgaben des täglichen Lebens darstellen und daher keinen Einfluss auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123403

Im RIS seit

26.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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