Norm
AGBKr Pkt38 Abs1Rechtssatz
In Bezug auf die Kaufpreisforderung einer Bank gegenüber dem Kunden für angeschaffte Wertpapiere handelt es sich bei den in Erwartung hoher KESt-Gutschriften des Finanzamts vorgenommenen Gutbuchungen auf dem Verrechnungskonto des Kunden um „rein buchmäßige Vorgänge", denen weder eine tatsächliche Zahlung noch eine sonstige Vermögenszuwendung eines Dritten an den Kunden zugrundeliegt. Eine Tilgung der Kaufpreisverbindlichkeit des Kunden tritt durch solche Gutbuchungen auf seinem Konto nicht ein. (vgl 1 Ob 256/03h, 1 Ob 207/01z, 7 Ob 31/07w).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123391Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008