RS OGH 2008/4/3 8ObA15/08a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.2008
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Norm

StGG Art17a

Rechtssatz

Auch künstlerische Leiter staatlicher Bühnen sind in ihrem Funktionsbereich Träger der Kunstfreiheit. Die allgemeine Regelung des § 2b Abs 2 Z 2 BThPG ist aber in keiner Weise geeignet, in die Freiheit der Kunst einzugreifen, weil die künstlerische Freiheit des Ballettdirektors, Rollen mit den Personen zu besetzen, die optimal in sein künstlerisches Konzept passen, in keiner Weise beeinträchtigt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123329

Im RIS seit

03.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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