RS OGH 2008/4/3 1Ob128/07s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.2008
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Norm

AktG §31 Abs2
AktG §151 Abs3

Rechtssatz

Auch ein im Ergebnis positiver Prüfbericht darf ja vom Gericht seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, wenn er erkennbar unschlüssig oder unvollständig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123696

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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